Die Entscheidung für ein Balkonkraftwerk, auch bekannt als Mini Solaranlage oder PV Anlage, ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und unabhängigen Energieversorgung, und bietet zudem das Potenzial, deine Stromkosten zu senken. Doch bevor du deinen selbst produzierten Strom genießen kannst, steht ein wichtiger administrativer Schritt an: die Anmeldung deines Balkonkraftwerks. Unabhängig von der Größe deiner Anlage ist die Anmeldung unerlässlich, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. In diesem Blog erfährst du alles, was du für die Anmeldung deines Balkonkraftwerks wissen musst.
In Kürze zum Abschluss: So kannst du dein Balkonkraftwerk anmelden
- Anmeldepflicht für alle Balkonkraftwerke: Unabhängig von der Größe muss jedes Balkonkraftwerk in Deutschland angemeldet werden. Es gibt keine Ausnahmen für Kleinanlagen. Beachte, dass du als Mieter deinen Vermieter über die Anschaffung einer Mini Solaranlage informieren musst.
- Notwendige Unterlagen bereithalten: Technische Daten der Anlage und persönliche Informationen sind für die Anmeldung erforderlich.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Ermittle deinen lokalen Netzbetreiber, der in der Regel spezielle Anmeldeformulare für Balkonkraftwerke bereithält. Wichtig: Gemäß neuesten Angaben der Bundesregierung vom 09. April 2024 soll die Anmeldung beim Netzbetreiber zukünftig nicht mehr nötig sein. Sobald diese Änderung in Kraft tritt, informieren wir dich umgehend hier in unserem Blog.
- Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Zusätzlich zur Anmeldung beim Netzbetreiber ist die Registrierung deiner Anlage im MaStR der Bundesnetzagentur erforderlich. Ab dem 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur diesen Prozess deutlich vereinfacht: Betreiber müssen jetzt nur noch persönliche Daten und fünf Details zu ihrer Anlage angeben – eine Reduktion von zuvor etwa 20 erforderlichen Angaben.)
- Beachte die Fristen: Die Anmeldung im MaStR sollte innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
- Änderungen ab 01. April 2024: Mit der Einführung des Solarpakets 1 soll die Anmeldung von Balkonkraftwerken vereinfacht werden – die Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen und der Anmeldeprozess im Marktstammdatenregister beschleunigt werden. Zudem wird die maximale Ausgangsleistung von Balkonkraftwerken auf 800 Watt erhöht.
Muss jedes Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja, du musst dein Balkonkraftwerk anmelden. Jede Mini PV Anlage, die Solarstrom produziert und in das häusliche Stromnetz einspeist, muss offiziell gemeldet werden. Das gilt selbst für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 600 Watt. Bislang sieht die deutsche Gesetzgebung keine sogenannte Bagatellgrenze für die Registrierung von Solaranlagen vor, wie es in einigen anderen Ländern üblich ist. Jedoch könnte sich dies mit der geplanten Verabschiedung des Solarpakets im Jahr 2024 ändern. Wenn der Bundestag das komplette Solarpaket annimmt, würde dies den Weg für die Einführung einer Bagatellgrenze von 800 Watt ebnen. Zudem hat die Bundesnetzagentur zum 1. April 2024 den Registrierungsprozess im Marktstammdatenregister (MaStR) erheblich vereinfacht. Anlagenbetreiber sind jetzt nur noch verpflichtet, neben persönlichen Daten fünf spezifische Informationen zu ihrer Anlage einzutragen – eine deutliche Reduzierung gegenüber den zuvor erforderlichen etwa 20 Angaben. Dies erleichtert die Registrierung deines Balkonkraftwerks und macht sie weniger zeitintensiv. Parallel dazu musst du derzeit noch deinen lokalen Netzbetreiber über die Installation informieren, wobei viele Netzbetreiber spezielle Formulare zur Vereinfachung dieses Prozesses anbieten. Das bisherige Verfahren für die Anmeldung von Kleinanlagen stellt mehr eine Formalität als eine Hürde dar und erfordert keine explizite Genehmigung für den Betrieb. Mit den anstehenden Änderungen wird der Weg für eine noch unkompliziertere und effizientere Nutzung von Balkonkraftwerken geebnet.
Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden
Dein erster Schritt auf dem Weg zur Inbetriebnahme deines Balkonkraftwerks ist, den lokalen Netzbetreiber in Kenntnis zu setzen. Laut aktuellen Mitteilungen der Bundesregierung vom 09. April 2024 wird die Notwendigkeit, das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anzumelden, bald entfallen. Wir werden dich hier umgehend informieren, sobald diese Neuregelung umgesetzt wird.
Hier sind die Schritte, die du derzeit noch beachten solltest bei der Anmeldung beim Netzbetreiber:
Ermittlung des zuständigen Netzbetreibers: Nicht immer ist klar, wer genau dein Netzbetreiber ist, vor allem in Regionen mit mehreren Anbietern. In der Regel findest du den Namen und die Kontaktdaten deines Netzbetreibers auf deiner Stromrechnung oder durch eine schnelle Suche im Internet.
Kontaktaufnahme: Viele Netzbetreiber bieten auf ihren Webseiten Formulare zum Download an, die speziell für die Anmeldung von Balkonkraftwerken gedacht sind. Sollte dies nicht der Fall sein, genügt oft ein formloses Schreiben, in dem du deine Absicht, ein Balkonkraftwerk zu betreiben, erklärst. Wichtig sind Angaben zur Leistung der Mini PV Anlage, zum vorgesehenen Installationsdatum und zu deinen Kontaktdaten.
Anmeldung deiner Mini Pv Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Seit dem 1. April 2024 ist der Prozess zur Registrierung von Balkonkraftwerken bei der Bundesnetzagentur deutlich vereinfacht worden. Dank einer neuen „Registrierungshilfe“ können Betreiber nun einfacher durch den Anmeldeprozess geführt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte und erforderlichen Angaben zusammengefasst:
- Benutzerkonto anlegen: Vor der Registrierung musst du ein Benutzerkonto im Marktstammdatenregister erstellen.
- Registrierungsprozess: Nach der Einrichtung des Kontos beginnt der eigentliche Registrierungsprozess. Du wirst durch einen Assistenten geführt, der dir hilft, alle notwendigen Informationen korrekt einzugeben.
- Wichtige Angaben für die Registrierung:
- Standort der Anlage: Wo deine Stecker Solaranlage installiert ist.
- Anzeige-Name der Einheit: Standardmäßig ist „Balkonkraftwerk“ voreingestellt, du kannst jedoch einen individuellen Namen wählen.
- Technische Daten: Halte Informationen zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme, zur Gesamtleistung der Module (in Watt) und zur Wechselrichterleistung (ebenfalls in Watt) bereit. Auch die Zählernummer deines Stromzählers wird abgefragt, diese Angabe wird jedoch vertraulich behandelt und nicht öffentlich im Register angezeigt.
- Grenzwerte beachten: Die Modulleistung darf 2000 Watt und die Wechselrichter-Leistung 800 Watt nicht überschreiten.
- Stromspeicher: Falls du einen Stromspeicher zusammen mit deinem Balkonkraftwerk betreibst, gibt es zusätzliche Felder für dessen technische Daten.
Nach Abschluss der Registrierung erhältst du eine Bestätigung, die du bei Bedarf herunterladen kannst. Diese Vereinfachungen im Anmeldeprozess sollen es dir leichter machen, deinen Beitrag zur Energiewende offiziell zu machen und deinen selbst erzeugten Strom sorgenfrei zu nutzen.
Indem du diese Schritte sorgfältig befolgst, stellst du sicher, dass deine Solaranlage nicht nur korrekt beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister geführt wird, sondern auch, dass du vollständig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen agierst. Dieser Prozess trägt dazu bei, dass du deinen selbst erzeugten Strom sorgenfrei nutzen und einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten kannst.
Welche Folgen hat es, wenn du dein Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmeldest?
Wenn du es versäumst, dein Balkonkraftwerk beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden, besteht nach § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) die Möglichkeit, dass ein Bußgeld als Strafe auferlegt wird, um die Anmeldepflicht durchzusetzen.
Was ändert sich bei Anmeldung von Stecker Solaranlagen in 2024?
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer einfacheren Nutzung erneuerbarer Energien direkt von deinem Balkon aus ist gemacht. Während das vollständige Inkrafttreten des Solarpakets 1 noch aussteht, hat die Bundesregierung bereits eine entscheidende Vereinfachung bei der Anmeldung von mini Solaranlagen umgesetzt.
Seit dem 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur den Registrierungsprozess im Marktstammdatenregister (MaStR) deutlich vereinfacht. Du musst jetzt nur noch persönliche Daten und fünf spezifische Angaben zu deiner Anlage machen, eine erhebliche Reduzierung von den bisher erforderlichen etwa 20 Angaben.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Solarpaket 1 vorgesehen ist, ist die Abschaffung der Pflicht, Balkonkraftwerke bei deinem lokalen Netzbetreiber anzumelden. Diese Änderung würde den Prozess rund um die Installation und den Betrieb von Balkonkraftwerken noch weiter vereinfachen.
Während einige Teile des Solarpakets 1, wie die offizielle Erlaubnis für den Anschluss von Mini-PV-Anlagen bis zu 800 Watt über einen Schukostecker, noch auf ihre Verabschiedung warten, ist die Vorfreude groß. Diese bereits umgesetzten Änderungen sind ein positiver Vorgriff auf das, was noch kommen mag, und bringen uns dem Ziel einer eigenen, unkomplizierten Energieerzeugung näher.
Mach dich bereit, Teil einer umweltfreundlicheren Zukunft zu sein – einfacher und direkter als je zuvor. Wir halten dich auf dem Laufenden und informieren dich sofort über weitere Änderungen, sobald das Solarpaket 1 vollständig in Kraft tritt.
Quellen:
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
- https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
- https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/faq_table4.html
- https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/start.html
- https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/2023-01-11-mini-pv
- https://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__21.html
- https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/AuswahlAssistent