Die Sonne scheint, die Strompreise steigen – kein Wunder, dass immer mehr Menschen auf Solaranlagen setzen. Der Bundesverband Solarwirtschaft vermeldet für das Jahr 2023 einen satten Anstieg von 85% der neu installierten Photovoltaikleistung gegenüber dem Vorjahr. Auch für 2024 rechnet der Bundesverband Solarwirtschaft mit einer anhaltenden hohen Nachfrage. Doch wer bereits eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach hat, fragt sich: Kann ich noch ein Balkonkraftwerk anschließen, um den Eigenverbrauch zu optimieren und meine Stromkosten weiter zu senken? In diesem Blogbeitrag gehen wir dieser Frage auf den Grund und erklären, dir worauf du achten musst, wenn du ein Balkonkraftwerk an deine bestehende PV-Anlage anschließen möchtest.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Parallelbetrieb möglich, aber technisch und rechtlich anspruchsvoll: Der Betrieb eines Balkonkraftwerks parallel zu einer bestehenden Solaranlage ist technisch und rechtlich möglich. Die Umsetzung erfordert jedoch sorgfältige Planung und Berücksichtigung spezifischer technischer und rechtlicher Rahmenbedingungen.
  • Technische Herausforderungen beachten: Zu den technischen Herausforderungen gehören die Kompatibilität der Wechselrichter, die zusätzliche Leistung des Balkonkraftwerks und der Installationsaufwand. Eine fachkundige Beratung und Installation sind essenziell.
  • Rechtliche Vorgaben einhalten: Die parallele Nutzung erfordert die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister. Für eine optimale Rentabilität und Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten sind genaue Kenntnisse der Vergütungsregelungen und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) notwendig.
  • Alternativ: Ergänzung statt technische Verbindung: Eine technisch einfachere und oft effektivere Lösung ist die Betrachtung des Balkonkraftwerks als eigenständiges System. Diese Variante minimiert technische und rechtliche Komplikationen und fördert eine unkomplizierte Erhöhung der Energieeffizienz.

Balkonkraftwerk vs. Solaranlage: Was ist der Unterschied?

Der grundlegende Unterschied liegt in der Größe und Leistung der Systeme. Balkonkraftwerke sind kompakt und leicht, mit einer Leistung von bis zu 600 Watt (ab  dem 2. Quartal 2024 voraussichtlich: 800 Watt). Sie können einfach an der Steckdose angeschlossen werden und sind ideal für Mieter und Hausbesitzer mit wenig Platz, die ihren Eigenverbrauch optimieren möchten.

Solaranlagen hingegen sind kraftvoll und flexibel, mit einer Leistung von mehr als 800 Watt. Sie werden direkt ans Stromnetz angeschlossen und ermöglichen die Einspeisung von überschüssigem Strom ins Netz. Solaranlagenbetreiber erhalten eine Vergütung für den eingespeisten Strom. Allerdings benötigen Solaranlagen mehr Platz auf dem Dach oder der Fassade und die Installation muss durch einen Fachmann erfolgen.

Weitere Unterschiede:

  • Wartung: Balkonkraftwerke benötigen weniger Wartung als Solaranlagen.
  • Förderung: Für Balkonkraftwerke gibt es in einigen Bundesländern und Kommunen Fördermöglichkeiten. Solaranlagen erhalten eine Einspeisevergütung durch das EEG. Grundsätzlich könnte man auch für das Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung beantragen, dies lohnt sich in der Regel aber nicht, da Stecker-Solaranlagen in nur sehr geringen Mengen überschüssigen Strom erzeugen.

Welche Lösung die optimale ist, hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab:

Möchtest du deinen Eigenverbrauch optimieren und Platz auf deinem Balkon nutzen? Dann ist ein Balkonkraftwerk die richtige Wahl.

Hast du ausreichend Platz und möchtest von der Einspeisevergütung profitieren? Dann ist eine Solaranlage die richtige Wahl.

Merkmal
Balkonkraftwerk
Photovoltaikanlage
Leistung
Bis 600 Watt (ab voraussichtlich 2. Quartal 2024: 800 Watt)
>800 Watt
Netzanschluss
Über Steckdose
Direkte Kopplung ans Stromnetz
Installation
In der Regel selbst möglich
Durch Elektrofachkraft
Wartung
Geringerer Wartungsaufwand
Mittlerer Wartungsaufwand
Förderung
In einigen Bundesländern und Kommunen
Ja
Ideal für
Mieter und Hausbesitzer mit wenig Platz
Hausbesitzer mit ausreichend Platz

Balkonkraftwerke von Greensolar

Dein Balkonkraftwerk erwartet dich!
Klick jetzt auf den Link für mehr Sonne in deinem Zuhause

So funktioniert die parallele Nutzung von Balkonkraftwerk und Solaranlage

Die Idee, ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer bestehenden Solaranlage zu nutzen, um die eigene Energieerzeugung zu optimieren, klingt zunächst verlockend. Doch die Umsetzung birgt sowohl technische als auch rechtliche Herausforderungen, die es sorgfältig abzuwägen gilt.

Technische Hürden:

  • Wechselrichter: Der bestehende Wechselrichter ist möglicherweise nicht für die zusätzliche Leistung des Balkonkraftwerks ausgelegt.
  • Kompatibilität: Unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Anlagen kann zu Kompatibilitätsproblemen führen.
  • Installation: Die Erweiterung erfordert Fachkenntnis und Expertise.

Rechtliche Aspekte

  • Anmeldung und Registrierung: Für den Betrieb von Balkonkraftwerken und Solaranlagen ist die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich.
  • Vergütung: Für den eingespeisten Strom aus deinem Balkonkraftwerk erhältst du eine niedrigere Vergütung als für den Strom aus deiner Solaranlage. Die Höhe der Vergütung hängt von deiner jeweiligen Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab.

Tipp: Vermeide die fälschliche Zuordnung von Stromüberschüssen, um Subventionsbetrug zu vermeiden.

Rentabilität: Die Rentabilität einer um ein Balkonkraftwerk ergänzten PV-Anlage hängt vom Vergütungssatz ab. Die Kombination gilt nur als erweiterte PV-Anlage, wenn sich beide Anlagen auf demselben Grundstück und Gebäude befinden. Du musst dein Balkonkraftwerk innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister ergänzen. Andernfalls wird deine gesamte Anlage zur Neuanlage mit ggf. niedrigerer Vergütung. Beachte, dass die EEG-Vergütung nur für beide Anlagen gilt, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Details findest du im § 9 Abs. 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Das sind die Nachteile der parallelen Nutzung!

Bei der Entscheidung für eine parallele Nutzung beider Systeme berücksichtigt werden müssen. Einer der Hauptnachteile ist der erhöhte Installationsaufwand. Die Integration eines zusätzlichen Balkonkraftwerks in eine bestehende Solaranlagenkonfiguration kann technisch anspruchsvoll sein und erfordert oft die Expertise von Fachleuten, was die anfänglichen Kosten erhöht. Diese höheren Ausgaben sind nicht nur auf die Anschaffung der zusätzlichen Hardware beschränkt, sondern können auch aus den notwendigen Anpassungen am bestehenden System resultieren. Darüber hinaus kann die Anmeldung und Registrierung bei dem Netzbetreiber komplexer werden. Die parallele Nutzung beider Systeme erfordert eine detaillierte Dokumentation und möglicherweise die Erfüllung zusätzlicher rechtlicher Vorgaben, was den administrativen Aufwand deutlich steigern kann.

Alternativer Ansatz: Ergänzung statt Erweiterung

Die Installation eines Balkonkraftwerks als eigenständiges System bietet eine technisch einfachere Lösung. Statt die beiden Systeme technisch zu verbinden, kann das Balkonkraftwerk als eigenständige Einheit betrachtet und betrieben werden. Dies vereinfacht die Installation erheblich, da das Balkonkraftwerk typischerweise über eine einfache Steckdosenverbindung ins Haushaltsnetz integriert wird. Die direkte Nutzung des so erzeugten Solarstroms verringert den Bezug aus dem öffentlichen Netz und führt somit zu einer Reduktion der Stromkosten.

Die Anmeldung des Balkonkraftwerks bleibt auch bei diesem Ansatz eine Notwendigkeit, doch durch die klare Trennung von der Solaranlage werden potenzielle rechtliche Komplikationen minimiert. Darüber hinaus können durch die separate Betrachtung beider Systeme die technischen Herausforderungen, wie die Kompatibilität der Wechselrichter und der Anlagen untereinander, effektiv umgangen werden. Dennoch sollte nicht vergessen werden, dass auch diese Lösung eine sorgfältige Planung und möglicherweise die Beratung durch einen Fachmann erfordert, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das System optimal genutzt wird.

Insgesamt ermöglicht die bewusste Entscheidung für eine Ergänzung der bestehenden Solaranlage durch ein Balkonkraftwerk eine flexible und vergleichsweise unkomplizierte Möglichkeit, die eigene Energieeffizienz zu erhöhen. Jedoch sollten die erforderlichen administrativen Schritte und die technische Umsetzung nicht unterschätzt werden. Eine umfassende Information und gegebenenfalls die Unterstützung durch Experten sind unerlässlich, um die Vorteile beider Systeme voll ausschöpfen zu können.

Gilt die EEG-Vergütung für Balkonkraftwerke genauso wie für größere PV-Anlagen?

Ja, die EEG-Vergütung gilt grundsätzlich für Balkonkraftwerke und größere PV-Anlagen gleichermaßen. Die Höhe der Vergütung hängt jedoch von der Art der Einspeisung ab:

  • Teileinspeisung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
  • Volleinspeisung: 13 Cent/kWh (für größere PV-Anlagen)

Balkonkraftwerke werden in der Regel als Stecker-Solargeräte betrieben und speisen den produzierten Strom teilweise ins öffentliche Netz ein. Dies bedeutet, dass für Balkonkraftwerke die Teileinspeisevergütung relevant ist. Ein Balkonkraftwerk mit vier Solarmodulen kann ca. 2000 kWh im Jahr erzeugen. Bei einer Einspeisevergütung von 8,2 Cent pro kWh würde dies einer jährlichen Vergütung von 164 Euro entsprechen.

Allerdings ist der bürokratische und technische Aufwand, um eine Einspeisevergütung zu bekommen, sehr hoch. Es muss ein Zähler installiert werden und es muss ein Vertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen werden. Daher lohnt es sich in der Regel nicht, sein Balkonkraftwerk vergüten zu lassen und die meisten Betreiber:innen verzichten freiwillig auf ihr Anrecht auf Vergütung.

Die meisten Betreiber:innen von Balkonkraftwerken nutzen den produzierten Strom daher lieber selbst. Dies ist auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, da so der Stromtransport vermieden wird. Zudem sinkt durch den Eigenverbrauch der Stromrechnung.

Es ist wichtig zu beachten, dass gemäß den Entwürfen zum sogenannten „Solarpaket“ bestimmte Sonderregelungen für Steckersolargeräte vorgesehen sind, die jedoch erst mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Anpassungen Anwendung finden.