Die Bundesregierung hat sich über neun Monate lang intensiv mit dem Solarpaket I beschäftigt. Ende April 2024 wurde es schließlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet und am 15. Mai 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ab dem 16. Mai 2024 traten die neuen Regelungen dann offiziell in Kraft. Doch welche Änderungen bringen diese Regelungen mit sich? Und was bedeutet das für dich als Balkonkraftwerken Besitzer?
Der zentrale Ansatz des Solarpakets I ist es, bürokratische Hürden abzubauen und den Weg für attraktive Energiealternativen zu ebnen. Das Paket bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, die auch Balkonkraftwerke betreffen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und was sie für Nutzer bedeuten, findest du in unserem Blog.
Die neuen Regelungen des Solarpaket 1 im Überblick
- Erhöhung der Einspeisegrenze: Die maximale Einspeisegrenze für dein Balkonkraftwerk wird künftig auf 800 Watt erhöht, was dir ermöglicht, mehr Strom ins Netz einzuspeisen.
- Einfachere Anmeldung für Steckersolargeräte: Die Pflicht zur Anmeldung von deiner Solaranlage beim Netzbetreiber entfällt und die Anmeldung beim Marktstammdatenregister wird deutlich vereinfacht.
- Erleichterte Installation von Balkonkraftwerken: Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt können nun auch in gemeinschaftlich oder gewerblich genutzten Gebäuden einfacher installiert werden.
- Vorübergehende Zulassung rückwärtslaufender Stromzähler: Rückwärts laufende Stromzähler werden übergangsweise erlaubt, was die Nutzung von Mini Photovoltaikanlagen attraktiver macht.
- Politische Unterstützung für erneuerbare Energien: Die Verabschiedung des Solarpakets durch den Bundestag und Bundesrat zeigt eine klare politische Ausrichtung hin zu erneuerbaren Energien.
Die neuen Regelungen erleichtern es Mietern und Eigentümern, Solarenergie zu nutzen und selbst Solarstrom zu erzeugen. Deutschland will es schaffen, bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken. Besonders die Solarenergie wird eine zentrale Rolle spielen und wesentlich dazu beitragen, die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.
Solarpaket 1 tritt 2024 in Kraft: Was hat sich alles geändert?
Seit 15. Mai 2024 sorgen die spannenden Änderungen des Solarpakets 1 für frischen Wind in der Solarnutzung. Nachdem der Bundestag das Solarpaket 1 beschlossen und der Bundesrat zugestimmt hat, ist es nun in Kraft getreten und bringt besonders für dich als aktuellen oder zukünftigen Besitzer eines Balkonkraftwerks zahlreiche Erleichterungen.
Die wohl bedeutendste Vereinfachung ist, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und somit nur noch eine einmalige Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich ist.
Außerdem wird die Installation von Balkonkraftwerken deutlich erleichtert. Ab sofort kannst du Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu 800 Watt in gemeinschaftlich oder gewerblich genutzten Gebäuden betreiben. Des Weiteren soll das Solarpaket 1 dazu beitragen, mehr Solarstrom ins Netz einzuspeisen und Solarenergie verstärkt zu nutzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt des Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke ist die Erhöhung der Wechselrichter Leistung von 600 auf 800 Watt, was es Mieterinnen und Mietern ermöglicht, mehr Solarstrom zu erzeugen. Die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber und die Erleichterung der Inbetriebnahme machen es einfacher, Solarenergie zu nutzen und aktiv zur Energiewende beizutragen.
Anhebung der Eispeise- und Leistungsgrenze
Die Obergrenze für Balkonkraftwerke wurde von 600 auf 800 Watt erhöht, was eine größere Stromproduktion ermöglicht. Zusätzlich wurde eine neue maximale installierte Leistung von 2000 Watt Peak festgelegt. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass Balkonkraftwerke auch bei suboptimalen Wetterbedingungen effizient arbeiten und ihr volles Potenzial ausschöpfen können.
Der Vorteil für dich: Jetzt kannst du ein Balkonkraftwerk installieren, das deutlich mehr Strom produziert. Wenn du bereits eine Mini-Solaranlage mit 600 Watt besitzt, kannst du die Leistungsdrosselung aufheben und von der höheren Leistung profitieren.
Vorübergehende Genehmigung rückwärtslaufender Stromzähler
Wer ein Balkonkraftwerken betreiben möchte, muss nicht mehr auf den Austausch seines alten Zählers warten. Übergangsweise dürfen rückwärtslaufende Zähler weiterhin verwendet werden, bis dein Netzbetreiber einen neuen, geeichten Zweirichtungszähler installiert.
Der Vorteil für dich: Du kannst dein Balkonkraftwerk sofort in Betrieb nehmen, auch wenn du noch einen älteren Zähler ohne Rücklaufsperre hast. Wichtig ist jedoch, dass du deine Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister anmeldest. Die Bundesnetzagentur übermittelt diese Daten an deinen Messstellenbetreiber, der dann verpflichtet ist, deinen Zähler innerhalb von vier Monaten nach Aufforderung auszutauschen.
So kannst du direkt loslegen und von den Vorteilen deines Balkonkraftwerks profitieren, ohne lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Wie profitierst du als Balkonkraftwerk Besitzer von dieser Regelung?
Durch die Weiterverwendung der alten Ferraris-Zähler kannst du dein Balkonkraftwerk installieren, ohne zusätzliche Ausgaben für einen neuen digitalen Zähler einplanen zu müssen. Dies senkt die Einstiegshürden in die Solarenergie erheblich und reduziert die anfänglichen Investitionskosten. Mit dem Solarpaket I profitierst du langfristig von Einsparungen bei den Stromkosten, indem du deinen Bezug von Netzstrom verringerst.
Warum ist ein späterer Austausch von deinem Stromzähler trotzdem wichtig?
Mechanische Stromzähler ohne Rücklaufsperre können rückwärts laufen, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, was zu Ungenauigkeiten bei der Erfassung des Eigenverbrauchs führen kann. Im Gegensatz dazu erfassen moderne digitale Stromzähler den Stromfluss exakt und verhindern ein Zurücklaufen, was eine präzise Abrechnung und eine optimale Nutzung des erzeugten Solarstroms sicherstellt.
Zulassung von herkömmlichen Schuko-Steckern für Balkon PV-Anlagen
Balkonkraftwerke sollen künftig mit herkömmlichen Schuko-Steckern ausgestattet werden dürfen, was die Installation deutlich vereinfacht. Diese Änderung erfordert jedoch noch die Entwicklung einer entsprechenden Norm in Zusammenarbeit mit den Verbänden.
Die Möglichkeit, Balkonkraftwerke mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker auszustatten, wird die Installation einfacher und kostengünstiger machen. Nutzer können ihre Anlagen ohne aufwendige elektrische Anpassungen in Betrieb nehmen, was die Akzeptanz und Verbreitung dieser umweltfreundlichen Technologie weiter vorantreiben dürfte.
Wichtige VDE-Normen für Balkonkraftwerke
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) ist in Deutschland verantwortlich für die Prüfung, Standardisierung, Zertifizierung und Beratung im Bereich Elektrotechnik. Bei Photovoltaikanlagen, insbesondere Balkonkraftwerken, beschäftigt sich der VDE aktuell intensiv mit zwei zentralen Themen: der Verwendung von Schuko-Steckern für den Netzanschluss und der maximalen Modulleistung.
Im Hinblick auf die „Stecker-Frage“ hat der VDE einen Entwurf vorgelegt, der unter bestimmten Auflagen den Anschluss von Balkonkraftwerken über Schuko-Stecker ermöglichen soll. Bezüglich der maximalen Modulleistung schlägt der VDE vor, diese auf 960 Watt zu begrenzen. Das bedeutet, dass die Module einer Mini-PV-Anlage laut VDE nicht mehr als 960 Watt Leistung bringen dürfen, um weiterhin als Balkonkraftwerk zu gelten und legal betrieben werden können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Gesetz eine deutlich höhere Grenze von 2000 Watt erlaubt.
Diese Normen befinden sich derzeit noch im Entwurfsstadium und sind auch mit Ende der Einspruchsfrist im Juli 2024 nicht endgültig beschlossen worden. Sobald der VDE eine endgültige Entscheidung trifft, werden wir dich darüber informieren.
Quellen:
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
- https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1043/1043-pk.html?nn=4732016#top-49
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
- https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/151/VO.html