Seit dem 16. Oktober 2024 gibt es für Mieter und Wohnungseigentümer in Sachen Balkonkraftwerk eine bahnbrechende Änderung: Du kannst jetzt deine eigene Solaranlage installieren – und das ohne unnötigen Papierkram oder starre Nein-Antworten von Vermietern. Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen. Was steckt hinter dieser Gesetzesänderung? Welche Rechte hast du als Mieter, und wie gehst du am besten vor, wenn du mit deinem Balkonkraftwerk Solarstrom auf deinem Balkon erzeugen willst?
Hier findest du alle wichtigen Infos auf einen Blick!
Das Wichtigste in Kürze: Balkonkraftwerk für Mieter – Gesetzesänderung 2024
- Rechtlicher Anspruch: Mieter haben jetzt einen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks (bis 800 Watt).
- Keine Willkür: Vermieter dürfen die Installation nur mit triftigem Grund ablehnen (z.B. Sicherheitsbedenken).
- Einfache Anmeldung: Registrierung im Marktstammdatenregister statt Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Vorteil: Das neue Gesetz erleichtert die Installation von Balkonkraftwerken und stärkt die Rechte der Mieter.
Balkonkraftwerk für Mieter, was hat sich geändert?
Im Sommer 2024 machte der Bundestag den ersten Schritt zur Installation von Balkonkraftwerken: Am 4. Juli wurde ein neues Balkonkraftwerk-Gesetz (800 Watt Leistung) vom Bundestag verabschiedet. Danach hieß es warten, bis der Bundesrat am 27. September 2024 keinen Einspruch erhob. Am 16. Oktober war es dann soweit: Die neuen Regelungen für Balkonkraftwerke traten in Kraft. Sie sind jetzt im § 554 BGB (Mietrecht) und § 20 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) verankert. Das bedeutet konkret: Mieter und Mieterinnen können jetzt viel leichter ein Balkonkraftwerk (800 Watt) auf dem eigenen Balkon installieren, um ihren eigenen Solarstrom zu erzeugen. Dein Vermieter darf dir das nicht mehr grundsätzlich verbieten – zumindest nicht ohne triftigen Grund. So stehen die Chancen gut, dass du künftig mit deinem Balkonkraftwerk unabhängiger Solarstrom auf deinem Balkon erzeugen kannst.
Wie können Mieter ein Balkonkraftwerk in der Mietwohnung 2024 installieren?
- Informieren und Planen: Bevor Mieter ein Balkonkraftwerk bzw. Steckersolargerät mit 800 Watt Leistung installieren, sollten sie sich über geeignete Modelle, Module und die technischen Anforderungen informieren. Es ist wichtig, dass die Anlage für den Balkon geeignet ist und den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht. Worauf Mieter bei der Installation achten müssen, ist im neuen Gesetz geregelt.
- Vermieter schriftlich informieren: Auch wenn Mieter nun einen rechtlichen Anspruch haben, ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, empfiehlt es sich, den Vermieter schriftlich über die geplante Installation zu informieren. Dadurch wird ein offener Dialog gefördert, und es kann frühzeitig geklärt werden, ob Einwände bestehen.
- Anmeldung im Marktstammdatenregister: Nach der Installation muss das Balkonkraftwerk mit Wechselrichter nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Stattdessen ist nur eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Dieser Prozess wurde vereinfacht und kann online durchgeführt werden.
- Installation durch Fachpersonal: Um Sicherheitsrisiken bei der Montage zu vermeiden, ist eine Installation durch geschultes Personal ratsam. So wird sichergestellt, dass das Balkonkraftwerk fachgerecht angebracht ist und keine Gefahr für andere Bewohner besteht.
Vermieter dürfen Balkonkraftwerke (800 Watt) nur bei triftigem Grund untersagen
Vermieter können den Betrieb von Steckersolargeräten nur noch aus bestimmten Gründen untersagen. Diese Gründe müssen konkret und überprüfbar sein. Beispiele dafür sind:
- Sicherheitsbedenken: Wenn die Installation nicht fachgerecht ausgeführt wird und potenzielle Risiken für die Gebäudesicherheit darstellt.
- Erhebliche bauliche Eingriffe: Wenn durch die Installation größere bauliche Veränderungen an der Fassade erforderlich sind.
- Optische Beeinträchtigungen: Wenn die äußere Erscheinung des Gebäudes wesentlich verändert wird.
Wichtig ist, dass Vermieter ihre Ablehnung schriftlich begründen müssen. Eine pauschale Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung ist nicht mehr zulässig. Das Gesetz verpflichtet sie dazu, im Einzelfall darzulegen, warum eine Zustimmung nicht möglich ist.
Rechte von Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften bei Balkonkraftwerken
Auch Wohnungseigentümer profitieren von den neuen Regelungen. Im § 20 Abs. 2 WEG ist festgelegt, dass sie angemessene bauliche Veränderungen verlangen können, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung muss die Eigentümerversammlung über die Durchführung solcher Maßnahmen entscheiden.
Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer künftig nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern, wenn sie ihre eigenen Steckersolargeräte installieren möchten. Sie müssen jedoch weiterhin die Regeln der ordnungsgemäßen Verwaltung einhalten.
Auch Wohnungseigentümer profitieren von den neuen Regelungen für Balkonkraftwerke. Im § 20 Abs. 2 WEG ist festgelegt, dass sie angemessene bauliche Veränderungen verlangen können, die der Stromerzeugung durch Balkonkraftwerke bzw. Steckersolargeräte dienen. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung muss die Eigentümerversammlung über die Durchführung solcher Maßnahmen entscheiden. Das verabschiedete Gesetz soll die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern.
Das bedeutet, dass Wohnungseigentümer künftig nicht mehr an einem Veto der Eigentümergemeinschaft scheitern, wenn sie ihre eigenen Balkonkraftwerke installieren möchten. Sie müssen jedoch weiterhin die Regeln der ordnungsgemäßen Verwaltung einhalten.
Vorteile der neuen Regelung für Mieter und Mieterinnen mit Balkonkraftwerk
Mit dem neuen rechtlichen Anspruch können Mieter und Mieterinnen mit Balkonkraftwerk ihren eigenen Beitrag zur Energiewende leisten und sich unabhängiger von steigenden Strompreisen machen. Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt oder 800 Watt Leistung kann den Eigenverbrauch erheblich reduzieren und somit langfristig die Stromkosten senken. PV-Anlagen und Balkonkraftwerke tragen aktiv zur Reduktion von CO₂-Emissionen bei, was einen positiven Einfluss auf die Umwelt hat. Strom erzeugen und gleichzeitig die Umwelt schonen – das ist jetzt möglich!
Fazit: Ein Schritt in Richtung mehr Solarenergie für Mieter in Mietwohnungen mit Balkonkraftwerken
Das neue „Recht auf Steckersolar“ erleichtert es Mietern und Wohnungseigentümern, eigene Balkonkraftwerke bzw. Solarstromanlagen zu installieren. Es schafft klare Regeln 2024 und stärkt die Rechte derer, die einen Beitrag zur Energiewende leisten möchten. Gleichzeitig schützt es die Interessen der Vermieter, indem es ihnen die Möglichkeit gibt, bei triftigen Gründen Einspruch zu erheben.
Obwohl das Gesetz nicht alle Herausforderungen löst, stellt es einen wichtigen Fortschritt dar. Für Mieter und Mieterinnen bedeutet es, dass sie künftig selbstbestimmter über ihre Energieversorgung entscheiden können. Anlagen in Betrieb nehmen und Stromkosten senken – die Energiewende rückt damit ein Stück näher – auch für diejenigen, die bisher in Mietwohnungen keinen Zugang zur eigenen Solarstromerzeugung hatten.
Quelle:
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
- https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/306/VO.html?nn=55638