Dein Balkonkraftwerk produziert gerade jetzt im Frühling fleißig Solarstrom, doch die Anmeldung deiner Mini Solaranlage blieb auf der Strecke? Keine Panik! Eine Strafe von 50.000 Euro ist eher die Ausnahme als die Regel. Dennoch solltest du die Anmeldung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Warum das so ist und welche Vorteile eine offizielle Registrierung mit sich bringt, erfährst du hier in unserem umfassenden Guide.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anmeldungspflicht: Ja, derzeit gilt die Anmeldungspflicht sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammregister der Bundesnetzagentur.
  • Höchststrafe: 50.000 Euro, aber in der Praxis deutlich geringer.
  • Gründe für die Anmeldung: Transparenz auf dem Energiemarkt, Netzstabilität, Förderung von Solarenergie.
  • Vorteile der Anmeldung: Versicherungsschutz, Vermeidung von Strafen und vereinfachtes Anmeldeverfahren
  • Anmeldung leicht gemacht: Online-Formular im Marktstammregister, wenige Minuten Zeitaufwand.
  • Rechtliche Grundlagen: 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), Marktstammdatenregisterverordnung

Was beinhaltet die aktuelle Anmeldepflicht für Balkonkraftwerke genau?

Du denkst über ein Balkonkraftwerk nach oder hast bereits eines installiert? Dann solltest du über die aktuellen Anmeldepflichten Bescheid wissen! Seit dem 1. April 2024 hat die Bundesnetzagentur den Registrierungsprozess für Balkonkraftwerke erheblich vereinfacht. Mit der Einführung einer neuen „Registrierungshilfe“ wird nun jeder Schritt des Anmeldeprozesses verständlich erklärt, sodass du dich leichter zurechtfindest. Diese Änderung ist ein Teil der Bemühungen, die bürokratischen Hürden zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Bislang musst du deine Mini PV-Anlage nicht nur im Marktstammregister der Bundesnetzagentur anmelden, sondern auch separat beim Netzbetreiber. Diese Doppelanmeldung soll jedoch bald der Vergangenheit angehören, denn aktuelle Informationen der Bundesregierung deuten darauf hin, dass eine Gesetzesänderung ansteht, welche die Anmeldung beim Netzbetreiber obsolet machen würde. Bis es so weit ist, bleibt die Anmeldung jedoch Pflicht. Sie dient dazu, die Netzstabilität und -sicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Anlagen ordnungsgemäß erfasst und betrieben werden.

 

 

Welche Strafen drohen wirklich, wenn ein Stecker Solaranlage nicht angemeldet wird?

Hast du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet? Dann könnte das teuer werden! Laut §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gilt die fehlende Anmeldung eines Balkonkraftwerks als Ordnungswidrigkeit. Theoretisch sind hier Strafen von bis zu 50.000 Euro möglich, auch wenn solch hohe Bußgelder in der Praxis eher die Ausnahme sind.

In der Regel bewegen sich die Strafen für nicht angemeldete Balkonkraftwerke zwischen 20 und 500 Euro. Die Höhe des Bußgeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes und wie lange die Anlage bereits ohne Registrierung betrieben wird. Diese Regelung soll Betreiber nicht nur abschrecken, sondern auch dazu motivieren, ihre Anlagen korrekt zu registrieren. Denn eine ordnungsgemäße Anmeldung spielt eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Effizienz der Stromnetze. Es lohnt sich also, hier alles richtig zu machen und mögliche Strafen zu vermeiden!

Welche Fristen muss ich einhalten, wenn ich ein Balkonkraftwerk anmelden möchte?

Hast du eine bestehende Anlage, die schon vor dem 31. Januar 2019 lief? Dann war der Stichtag für die Registrierung im Marktstammdatenregister der 31. Januar 2021. Falls du diese Frist verpasst hast, ist es wichtig, dass du deine Anlage jetzt umgehend registrierst. Denn ohne diese Registrierung kann der Netzbetreiber die Auszahlungen, die dir zustehen, blockieren.

Und wie sieht es mit neuen Balkonkraftwerken aus, die ab Februar 2019 in Betrieb genommen wurden? Für diese gilt, dass sie innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister erfasst werden müssen. Interessanterweise ist es möglich, deine Anlage bereits vor der offiziellen Inbetriebnahme zu registrieren, was den Prozess erleichtern kann.

Beachte: Wenn du die Frist nicht einhältst, kann der Netzbetreiber die Vergütungen zurückhalten, bis du die Registrierung abgeschlossen und einen Nachweis darüber vorgelegt hast.

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Warum ist es unverzichtbar, dein Balkonkraftwerk anzumelden?

Ganz einfach: Die Registrierung im Marktstammregister hat einige entscheidende Vorteile. Zum einen sorgt sie für Transparenz im Energiemarkt. Nur wenn genaue Daten über die Energieerzeugung vorliegen, können auch zuverlässige Planungen und Prognosen im Stromnetz gemacht werden. Das ist besonders wichtig, da immer mehr Menschen auf dezentrale Energiequellen wie Balkonkraftwerke setzen.

Zum anderen hilft deine Anmeldung den Netzbetreibern dabei, die Netzstabilität zu sichern und effizient zu planen. Sie wissen so genau, wo und wie viel Strom ins Netz eingespeist wird und können entsprechende Maßnahmen ergreifen, um das Netz stabil zu halten.

Wie kannst du dein Balkonkraftwerk einfach und effizient anmelden?

Seit dem 1. April 2024 ist der Prozess zur Registrierung von Balkonkraftwerken bei der Bundesnetzagentur deutlich vereinfacht worden. Dank einer neuen „Registrierungshilfe“ können Betreiber nun einfacher durch den Anmeldeprozess geführt werden. Hier sind die wichtigsten Schritte und erforderlichen Angaben zusammengefasst:

  • Benutzerkonto anlegen: Vor der Registrierung musst du ein Benutzerkonto im Marktstammdatenregister erstellen.
  • Registrierungsprozess: Nach der Einrichtung des Kontos beginnt der eigentliche Registrierungsprozess. Du wirst durch einen Assistenten geführt, der dir hilft, alle notwendigen Informationen korrekt einzugeben.
  • Wichtige Angaben für die Registrierung:
  1. Standort der Anlage: Wo deine Stecker-Solaranlage installiert ist.
  2. Anzeige-Name der Einheit: Standardmäßig ist „Balkonkraftwerk“ voreingestellt, du kannst jedoch einen individuellen Namen wählen.
  3. Technische Daten: Halte Informationen zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme, zur Gesamtleistung der Module (in Watt) und zur Wechselrichterleistung (ebenfalls in Watt) bereit. Auch die Zählernummer deines Stromzählers wird abgefragt, diese Angabe wird jedoch vertraulich behandelt und nicht öffentlich im Register angezeigt.
  4. Grenzwerte beachten: Die Modulleistung darf 2000 Watt und die Wechselrichter-Leistung 800 Watt nicht überschreiten.
  5. Stromspeicher: Falls du einen Stromspeicher zusammen mit deinem Balkonkraftwerk betreibst, gibt es zusätzliche Felder für dessen technische Daten.
  • Abschluss der Registrierung: Nach Abschluss der Registrierung erhältst du eine Bestätigung, die du bei Bedarf herunterladen kannst.

Diese Vereinfachungen im Anmeldeprozess sollen es dir leichter machen, deinen Beitrag zur Energiewende offiziell zu machen und deinen selbst erzeugten Strom sorgenfrei zu nutzen. Indem du diese Schritte sorgfältig befolgst, stellst du sicher, dass deine Solaranlage nicht nur korrekt beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister geführt wird, sondern auch, dass du vollständig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen agierst.

PS: Für detaillierte Informationen zum Thema empfehlen wir unseren Blog-Artikel „Balkonkraftwerke anmelden: Der ultimative Leitfaden für 2024

Welche langfristigen Vorteile bietet die Anmeldung deines Balkonkraftwerks?

Die Anmeldung deines Balkonkraftwerks hat neben der Vermeidung von Bußgeldern zahlreiche langfristige Vorteile. Ein wichtiger Aspekt ist der Versicherungsschutz. Im Schadensfall, wie etwa einem durch die Anlage verursachten Brand, bist du auf der sicheren Seite, wenn deine Anlage ordnungsgemäß registriert ist. Versicherungen können Leistungen verweigern oder kürzen, wenn die Installation nicht gemeldet war.

Darüber hinaus ist jede registrierte Anlage ein Beitrag zur Förderung der Energiewende. Die ordnungsgemäße Anmeldung deines Balkonkraftwerks hilft dabei, genaue Statistiken über die Nutzung erneuerbarer Energien zu führen. Dies unterstützt den weiteren Ausbau dieser Energien in Deutschland und trägt zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit bei. So leistest du einen wertvollen Beitrag zur Energiezukunft unseres Landes.

Quelle:​

  • https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__95.html
  • https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/BJNR106610014.html
  • https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/Marktstammdatenregister/MaStR_node.html
  • https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/marktstammdatenregister-das-muessen-sie-bei-solaranlage-und-co-wissen-33124