VDE-Norm DIN VDE V 0126-95: Die neue Produktnorm für Balkonkraftwerke erklärt

Zu sehen ist ein alter Bau aus der Römerzeit. Dieser soll einen Rechtsspruch symbolisieren in Form der VDE Norm DIN VDE V 0162-95.

Die neue DIN VDE V 0126-95 bringt ab 2025 zum ersten Mal verbindliche Standards für Steckersolargeräte wie Balkonkraftwerke. Damit wird genau festgelegt, was eigentlich alles als Steckersolargeräte gilt und welche Anforderungen Hersteller und Anbieter künftig erfüllen müssen. Für Nutzer solcher Anlagen bedeutet das vor allem mehr Klarheit und Sicherheit. Geräte müssen stabile Montagesysteme, sichere Steckverbindungen und eindeutige technische Vorgaben erfüllen. Auch die Nutzung von Schuko- und Wieland-Steckern wird neu geregelt. Bestehende Anlagen bleiben davon unberührt und Systeme mit Speicher fallen vorerst noch nicht unter die Norm. Erfahre auch, warum der Wieland-Stecker eigentlich nicht notwendig ist.

Das Wichtigste in Kürze zur VDE-Norm DIN VDE V 0126-95

  • Die Norm schafft ab 2025 erstmals verbindliche Sicherheits- und Prüfstandards für Steckersolargeräte
  • Es wird definiert, welche Systeme als Steckersolargerät gelten und richten sich an Hersteller und Anbieter
  • Geräte müssen sichere Steckverbindungen sowie stabile Montagesysteme bieten
  • Es gibt neue Nutzungsvorgaben für Schuko-Stecker und Wieland-Stecker
  • Für bestehende Anlagen verändert sich nichts, Systeme mit Speicher sind erstmal ausgenommen
  • Wieland-Stecker wird Pflicht, ist aber nicht notwendig

Was ist die neue Produktnorm für Steckersolargeräte „DIN VDE V 0126-95“ und warum wurde sie eingeführt?

Die DIN VDE V 0126-95 ist die weltweite erste offizielle Produktnorm für Stecker-Solargeräte wie Balkonkraftwerke. Sie definiert die technischen Mindestanforderungen an Mini-Solaranlagen, regelt Prüfverfahren und Sicherheitsfunktionen und schafft einen einheitlichen Stand der Technik. Die VDE-Norm ist eine Reaktion auf die stark wachsende Verbreitung von Balkonkraftwerken.

Für wen gilt die VDE-Norm — und was wird darunter verstanden?

Die VDE-Norm richtet sich in erster Linie an Hersteller und Anbieter von Steckersolargeräte, somit an alle die in Deutschland Balkonkraftwerke (Mini-PV-Anlagen) produzieren, vertreiben oder verkaufen. Sie ist keine direkte Verpflichtung für private Betreiber von Balkonkraftwerken. Innerhalb der Norm wird klar definiert, was ein Steckersolargerät ist: Mindestens ein PV-Modul, eine Wechselrichter, Anschlussleitungen und Steckervorrichtung. Ausgelegt ist solch ein System für eine laienbedienbare Anwendung.

Wie stehen das erneuerbare Energien Gesetz und die VDE-Norm zueinander?

Das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist ein Bundesgesetz und zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland bis 2030 auf 80% zu erhöhen und bis 2035 eine nahezu klimaneutrale Stromversorgung zu erreichen. Die VDE Norm ist eine technische Anschluss- und Produktnorm für Stecker-Solargeräte und stellt sicher, dass Balkonkraftwerke sicher betrieben werden können. Das EEG regelt somit Ausbauziele und Förderrahmen, die VDE-Norm dagegen regelt technische Produktsicherheit. Zwischen der EEG und der VDE-Norm gibt es also keine rechtlichen Abhängigkeiten.

Ändert die VDE Norm etwas am Solarpaket 1?

Nein, die VDE-Norm ändert im wesentlichen nichts am Solarpaket 1. In Deutschland dürfen weiterhin Balkonkraftwerke mit einer Modulleistung von bis zu 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt betrieben werden. Auch Vermieterinnen und Vermieter können ihre Balkonkraftwerke wie gewohnt weiter betreiben und anmelden. Die VDE-Norm regelt in erster Linie nur die Produktausführung. Somit ändert die VDE-Norm im wesentlichen nichts am Solarpaket 1. Vermieter dürfen die Anbringung von Balkonkraftwerken nur aus triftigem Grund ablehnen – Mieter können die Installation von Balkonkraftwerken auch in Eigentümergemeinschaften verlangen.

Wie hoch darf die Leistung des Balkonkraftwerks laut Norm sein (Modulleistung / Wechselrichterleistung)?

Um ein Balkonkraftwerk in Deutschland betreiben zu dürfen, müssen in Zukunft folgende Grenzen beachtet werden:

Modulleistung

Wechselrichterleistung

Stecker

Installation

bis maximal 960 Watt 800 Watt Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker Selbstinstallation
ab 960 Watt bis maximal 2000 Watt 800 Watt Wieland-Stecker Selbstinstallation
ab 2000 Watt 800 Watt Stromkasten-Anschluss Fachkraft

Sollte keine Wieland Steckdose installiert sein, muss diese bei Anlagen über 960 Watt Modulleistung zwingend vorab eingerichtet werden, um das gewünschte System zulässig ansteckbar zu machen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Schuko-Stecker und einem Wieland Stecker (RST-Stecker)?

Ein Schuko-Stecker (Schutzkontaktstecker) ist einer von zwei Anschlussmöglichkeiten für PV-Anlagen und ist der übliche Haushaltsstecker in Deutschland. Das Balkonkraftwerk wird über diesen in eine Haushaltsteckdose eingesteckt und speist aber Strom ein. Der Wieland-Stecker (Energiesteckvorrichtungsstecker DIN VDE V 0628-1) hingegen hat eine geschlossene Bauweise mit umhüllten Kontakten und einer Schraubverbindungen Dieser bietet höheren Schutz gegen Berührungen und unabsichtliches Lösen der Verbindung. Die verschiedenen Stecker haben jedoch keinen Unterschied bei der elektrischen Leistungsübertragung.

Gelten die Regelungen auch für Balkonkraftwerke mit Speicher?

Speicher sind nicht Bestandteil der DIN VDE V 0126-95, denn die Norm bezieht sich hauptsächlich nur auf Erzeugungsgeräte. Kombinierte Systeme mit Speicher sind demnach separat zu betrachten, den für Speicher gelten andere technische Anforderungen.

Wie komme ich 2026 zu einem Balkonkraftwerk? Schritt für Schritt Anleitung

  1. Lege fest welches Steckersolargerät verwendet werden soll.
  2. Evaluiere die Modul- sowie Wechselrichterleistung des gewünschten Balkonkraftwerks.
    1. Bis 960 Watt kann ein Schuko-Stecker verwendet werden
    2. Ab 960 Watt sollte ein Wieland-Stecker zur Anwendung kommen. Das könnte die Installation einer Wieland-Steckdose erfordern.
  3. Melde dein geplantes Balkonkraftwerk im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur an und bestelle es
  4. Installiere dein Balkonkraftwerke und nimm es in Betrieb.

Für Mieterinnen und Mieter gilt: Du solltest vor dem Umbau von Steckdosen bitte unbedingt Rücksprache mit deiner Vermieterin/deinem Vermieter oder der Hausverwaltung halten.

Was ändert sich für bestehende Mini-Solaranlagen?

Für bestehende Anlagen ändert sich nichts, diese können einfach mit ihrer bestehenden Ansteckform weiter betrieben werden. Bei Neuanschaffungen oder Erweiterungen sollte jedoch auf die Normkonformität geachtet werden.

Brauche ich technisch gesehen einen Wieland-Stecker?

Nein, das brauchst du eigentlich nicht. Wieland-Stecker sowie Schuko-Stecker übertragen den Strom ähnlich effizient und können technisch gesehen in allen erlaubten Balkonkraftwerken (2000 Watt Modulleistung, 800 Watt Wechselrichterleistung) genutzt werden. Der Netz- und Anlagenschutz (kurz: NA-Schutz) in Wechselrichtern gewährleistet Sicherheit bei Nutzung eines Schuko-Steckers. Der Wieland-Stecker (RST-Stecker) bietet zwar höhere mechanische Sicherheit, ist jedoch nicht ausschließlich erforderlich um 800 Watt in das Hausnetz zu übertragen.

Warum ist die V 0126-95 Norm überhaupt relevant?

Hersteller und Händler werden mit der Einführung der Norm bei der Produktion, Prüfung und Marktfreigabe kontrolliert. Anbietern wird vorgeschrieben, welche technischen Anforderungen bei Steckersolargeräten erfüllt werden müssen. Nutzern und Hausbesitzern gibt diese Norm zwar eine höhere technische Sicherheit, jedoch auch gegebenenfalls einen zusätzlichen finanziellen Aufwand zur Installation einer technisch nicht unbedingt notwendigen Steckdose.

Quellen:

https://www.vde.com/de/presse/pressemitteilungen/weltweit-erste-produktnorm-fuer-steckersolargeraete

https://www.vde-verlag.de/normen/0100923/din-vde-v-0126-95-vde-v-0126-95-2025-12.html

https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

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